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Aktuelles aus Erftstadt


Die Reform des Unterhaltsrechtes zum 01. April 2007

Die CDA Landestagung NRW fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion auf, sich nicht mehr weiter gegen das zum 01.04.2007 geplante neue Unterhaltsrecht zu stellen.

Begründung:

In Deutschland werden im Jahr mehr als 230.000 Ehen geschieden (was meist nur den Scheidungsanwalt erfreut).  In der Realität bleibt es nicht bei der einen Familie, sondern viele der Scheidungsopfer gründen häufig Zweit- und Drittfamilien (Patchwork-Familien).  Die erste Ehefrau betreut die „alten“ Kinder und mit der neuen Frau hat der Mann auch wieder (neue) Kinder.  Sein Gehalt ist aber nicht gestiegen und reicht nicht für alle.  Alle fordern aber ihr Recht.  Dieser Realität wollte die Bundesregierung bislang mit einer Reform des Unterhaltsrechtes Rechnung tragen.

Bis 1977 galt das „Verschuldungsprinzip“ im Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen.  Dabei waren zumeist Frauen diejenigen, die am Härtesten getroffen wurden.  Mit der Änderung hat man 1977 allerdings genau das Gegenteil erreicht.  Der Staat lehnt eine finanzielle Beteilung von getrennt lebenden Partnern ab und macht den zumeist Alleinverdiener verantwortlich.  Dies ist in erster Linie der Mann.  Aus eigener Anschauung kann ich nur sagen, dass diese Unterhaltsrecht ein „Männervernichtungsrecht“ ist, und der Ansatz der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sowie weiten Teilen der Großen Koalition ist richtig.  Es muss wieder dafür gesorgt werden, dass „die Frau eines Professors nicht ewig in diesem Status verharrt, während der Professor selbst unter Hartz IV fällt und zusätzlich noch Leistungen für evtl. eigene Kinder zu erbringen hat“.
Dieser bisherige Ansatz hat dazu geführt, dass mittlerweile fast jede 2. Ehe in Deutschland geschieden wird, und „Fremdgehen“, „Ehebruch“ und „dauerhafte Trennung“ alltäglich geworden sind.  Jeder der beiden Partner muss seinen Beitrag dazu leisten, wieder auf separaten Füßen zu stehen, vor allem in finanzieller Hinsicht.  Die im April 2006 beschlossene und zum 01. April 2007 geplante Änderung ist zwingend notwendig und muss ohne weitere Verzögerungen bzw. Ablehnung auf den Weg gebracht werden, um eine gerechtere Behandlung von Mann und Frau während und nach der Ehetrennung zu erwirken.

Ausgangspunkte

1. Die bisherige Vorstellung einer Ehe als lebenslange Versorgungsgemeinschaft muss verändert werden.  Der in der Ehe gemeinsam erworbene Lebensstandard (die sog. ehelichen Lebensverhältnisse) beider Partner soll nicht mehr die Grundlage der Unterhaltszahlungen sein.  Nach der Reform entscheiden die Familiengerichte mit größerem Spielraum, wie lange der betreffende Partner im Einzelfall Unterhaltszahlungen leisten soll (Stichwort zeitliche Begrenzung).  Damit entscheiden die Gerichte auch, wann für den Unterhaltsempfänger eine Rückkehr in den eigenen Beruf, z. B. nach der Kindererziehung, wieder zumutbar ist.
 
2. Die Eigenverantwortung nach gescheiterter Ehe soll gesteigert werden.  In der Praxis haben die geschiedene Frauen Unterhaltsansprüche gegenüber ihren Exmännern.  Mit der Reform wird von ihnen nach der Scheidung eine selbstverständliche Rückkehr in den eigenen Beruf erwartet.  Die klassische lebenslange Versorgungsehe soll so abgeschafft werden.

Die wichtigsten Eckpunkte der Reform sind:

Förderung des Kindeswohls
Bislang haben Ex-Partner und Kinder im Unterhaltsrecht einen gleich starken Anspruch (den gleichen Rang) auf Unterhaltszahlungen.  Nach der Reform gibt es eine veränderte Rangfolge der Unterhaltsansprüche. Kinder stehen auf dem ersten Rang.  Erst wenn diese Unterhaltszahlungen geleistet sind, können/müssen Unterhaltszahlungen an frühere Partner geleistet werden.

In der Rangordnung folgen die Mütter, die Kinder zu versorgen haben.  Geschiedene Ehegatten, die keine Kinder versorgen, haben damit einen schlechteren rang und so meist weniger Unterhaltsansprüche.  Auch die Rangfolge der Folgeehen verändert sich. Künftig haben die erste und die zweite Ehefrau, die Kinder betreuen, den gleichen Rang auf den nachehelichen Unterhalt (bislang war die erste Ehefrau besser gestellt).

Der Kindesunterhalt ist vorrangig, um die hohe Zahl minderjähriger Sozialhilfeempfänger zu reduzieren.  38% aller Sozialhilfeempfänger sind Kinder, meist Kinder allein erziehender Mütter, die keinen Kindesunterhalt bekommen.

Der Betreuungsunterhalt für nicht verheiratete Mütter soll demnächst über die bisherigen drei Jahre hinausgehen.

Wer verbessert sich:
-     die Kinder (im Mangelfall)
-     die 2. Ehefrau, wenn sie Kinder erzieht
-     die nicht verheirateten Mütter

Wer verschlechtert sich:

  1. die erste Ehefrau ohne Kinder
  2. alle erziehenden Mütter, da sie früher wieder arbeiten müssen

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