Antrag: Die Reform des Unterhaltsrechtes zum 01. April 2007
In Deutschland werden im Jahr mehr als 230.000 Ehen geschieden (was meist nur den Scheidungsanwalt erfreut). In der Realität bleibt es nicht bei der einen Familie, sondern viele der Scheidungsopfer gründen häufig Zweit- und Drittfamilien (Patchwork-Familien). Die erste Ehefrau betreut die „alten“ Kinder und mit der neuen Frau hat der Mann auch wieder (neue) Kinder. Sein Gehalt ist aber nicht gestiegen und reicht nicht für alle. Alle fordern aber ihr Recht. Dieser Realität wollte die Bundesregierung bislang mit einer Reform des Unterhaltsrechtes Rechnung tragen.
Bis 1977 galt das „Verschuldungsprinzip“ im Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen. Dabei waren zumeist Frauen diejenigen, die am Härtesten getroffen wurden. Mit der Änderung hat man 1977 allerdings genau das Gegenteil erreicht. Der Staat lehnt eine finanzielle Beteilung von getrennt lebenden Partnern ab und macht den zumeist Alleinverdiener verantwortlich. Dies ist in erster Linie der Mann. Aus eigener Anschauung kann ich nur sagen, dass diese Unterhaltsrecht ein „Männervernichtungsrecht“ ist, und der Ansatz der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sowie weiten Teilen der Großen Koalition ist richtig. Es muss wieder dafür gesorgt werden, dass „die Frau eines Professors nicht ewig in diesem Status verharrt, während der Professor selbst unter Hartz IV fällt und zusätzlich noch Leistungen für evtl. eigene Kinder zu erbringen hat“ ...
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