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Anträge der CDA Erftstadt zur CDA Bundestagung am 02./03. Juni
2007 in Karlsruhe

Zur CDA Bundestagung am 02./03. Juni 2007 um 11 Uhr in der Stadthalle Karlsruhe veröffentlichen wir nachfolgend 5 Anträge zu den Themen:

- Unterhaltsrecht
- Pendlerpauschale
- Eigenheimzulage
- Initiativantrag "Faire Familienpolitik"
- Initiativantrag - Satzungsänderung

Bitte auf entspr. Antrag klicken um diesen lesen zu können (.pdf) weiter


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Antrag: Die Reform des Unterhaltsrechtes zum 01. April 2007

In Deutschland werden im Jahr mehr als 230.000 Ehen geschieden (was meist nur den Scheidungsanwalt erfreut).  In der Realität bleibt es nicht bei der einen Familie, sondern viele der Scheidungsopfer gründen häufig Zweit- und Drittfamilien (Patchwork-Familien).  Die erste Ehefrau betreut die „alten“ Kinder und mit der neuen Frau hat der Mann auch wieder (neue) Kinder.  Sein Gehalt ist aber nicht gestiegen und reicht nicht für alle.  Alle fordern aber ihr Recht.  Dieser Realität wollte die Bundesregierung bislang mit einer Reform des Unterhaltsrechtes Rechnung tragen.

Bis 1977 galt das „Verschuldungsprinzip“ im Unterhaltsrecht bei Ehescheidungen.  Dabei waren zumeist Frauen diejenigen, die am Härtesten getroffen wurden.  Mit der Änderung hat man 1977 allerdings genau das Gegenteil erreicht.  Der Staat lehnt eine finanzielle Beteilung von getrennt lebenden Partnern ab und macht den zumeist Alleinverdiener verantwortlich.  Dies ist in erster Linie der Mann.  Aus eigener Anschauung kann ich nur sagen, dass diese Unterhaltsrecht ein „Männervernichtungsrecht“ ist, und der Ansatz der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sowie weiten Teilen der Großen Koalition ist richtig.  Es muss wieder dafür gesorgt werden, dass „die Frau eines Professors nicht ewig in diesem Status verharrt, während der Professor selbst unter Hartz IV fällt und zusätzlich noch Leistungen für evtl. eigene Kinder zu erbringen hat“ ...

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Anträge der CDA REK zur Landestagung 2007

Zur CDA NRW Landestagung am 24.März 2007 um 9.30 Uhr in der Stadthalle Münster-Hiltrup veröffentlichen wir nachfolgend 4 Anträge zu den Themen:

- Seniorenfreundlichkeit
- Entflechtung Energiewirtschaft
- Änderung der Gemeindeordnung NRW
- Altersgrenzen

Bitte auf entspr. Antrag klicken um diesen lesen zu können (.doc) weiter


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CDA Erftstadt für erweiterte Öffnungszeiten der Kreissparkasse Köln

(US) Auf Antrag des CDA Stadtverbandsvorstandes hat sich die CDA Erftstadt an den Vorstandsvorsitzenden der Kreissparkasse Köln, Herrn Alexander Wüerst, gewandt, um für kundenfreundlichere Öffnungszeiten zu plädieren. In vielen Gesprächen mit der Erftstädter Bevölkerung
wurde auf diesen „Missstand“ hingewiesen; der es vor allem Berufstätigen oft kaum ermöglicht, außerhalb der bisherigen Geschäftszeiten einen Berater der Kreissparkasse persönlich anzutreffen.

So schließt die Kreissparkasse in Erftstadt montags, dienstags und mittwochs bereits um 16:30 Uhr, Freitags sogar um 15:30 Uhr. Samstags sind die Filialen ganz geschlossen. Der einzige Tag, an dem
von der Arbeit heimkehrende Kunden Ihre Bankgeschäfte auch später erledigen können, ist der Donnerstag mit Geschäftsschluss um 18:30 Uhr.

Andere, mit der Kreissparkasse Köln im Wettbewerb stehende Geldinstitute schließen teilweise später und haben darüber hinaus kundenorientiert auch samstags geöffnet.

Die öffentlich-rechtlichen Sparkassen stehen derzeit in einem harten Wettbewerb – nicht zuletzt wegen der europapolitischen Situation, die in Bezug auf die Gewährträgerschaft Anlass zur Sorge gibt. Als
Kommunalpolitiker sind wir am „Wohl“ einer weiteren gesunden, positiven Geschäftsentwicklung unserer leistungsfähigen Kreissparkasse sehr interessiert.
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Der Rhein-Erft-Kreis als kinder- und familienfreundlicher Kreis

Die demographische Entwicklung zeigt: Die Bevölkerungszahl in der Bundesrepublik sinkt dramatisch. Zugleich werden die Menschen in Deutschland -  Gott sei Dank – immer älter. Diese gegenläufigen Entwicklungen haben gravierende politische, ökonomische, gesellschaftliche und soziale Folgen.
Deutschland hat - nach Angaben des Statistischen Bundesamtes  - weltweit die niedrigste Geburtenrate. Derzeit liegt die durchschnittliche Kinderzahl je Frau bei 1,36 Kindern. Wollte man lediglich den gegenwärtigen Stand der Bevölkerung in Deutschland (rd. 82 Mio. Einwohner) beibehalten, müsste die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau jedoch bei 2,1 liegen. Eine Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass es in Zukunft weniger Mütter und Väter, weniger Onkel und Tanten, weniger Opas und Omas geben wird. Eine weitere Folge dieses Prozesses ist die zunehmende Alterung unserer Gesellschaft. Eine dritte – bislang noch nicht  von allen Beteiligten realisierte - Konsequenz ist der sich zunehmend verschärfende Wettbewerb der Regionen um die besten Köpfe. Bereits heute sind ganze Landstriche entvölkert und junge, qualifizierte Erwerbsfähige ziehen in attraktivere Regionen der Republik. Im Deutschland des Jahres 2006 ist bereits ein entsprechendes Nord-Süd- wie ein Ost-West-Gefälle sichtbar...

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CDA im Rhein-Erft-Kreis spricht sich gegen generelle Unterhaltspflicht im SGB II aus.

Der Vorstoß von Generalsekretär Ronald Pofalla muss vom Tisch.

Im früheren Sozialhilferecht, dem BSHG, gab es die generelle Unterhaltspflicht aller Verwandten des ersten Grades zueinander. Also Eltern für Kinder
und Kinder für Eltern. Letzteres, Kinder für Eltern, in nur sehr wenigen Fällen. Heute haben wir es noch im neuen SGB XII dem neuen Sozialhilferecht.
Das Ganze basierte auf den Bestimmungen des BGB, § 1601, "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren."
 
Für das SGB II, also das Arbeitslosengeld II, war die allgemeine und verbindliche Unterhaltspflicht für alle, die nicht mehr in einem Haushalt wohnen und die als eigenständige Bedarfsgemeinschaft gelten, abgeschafft wor­den. Das führte ja dazu, dass junge Erwachsene in ihrer eigenen Wohnung ALG II bekamen und nicht mehr auf den Elternunterhalt angewiesen waren...

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